Bauwesenversicherung



Die Bauwesenversicherung ist eine Versicherung, die Bauherrn und Bauunternehmen vor Schäden schützt. Heute wird diese Versicherung als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Dabei übernimmt die Bauwesenversicherung Schäden, die während des Baus und unvorhergesehen auftreten. Hierzu gehören vor allem Schäden durch den Einfluss höherer Gewalt, wie beispielsweise Sturm oder Hochwasser. Allgemein sind auch Schäden, die durch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Eigenschaften des Baugrunds, Fahrlässigkeit und weitere ähnliche Situationen entstehen, versichert. Die Versicherung definiert sich als eine Allgefahrendeckung für die im Bau befindlichen Bauprojekte. Nicht versichert sind allerdings Feuerschäden, Schäden durch Blitzeinschlag, Brand, An- oder Abprallrisiko unbemannter und bemannter Flugkörper sowie Explosion. Das Feuerrisiko wird meistens über die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Die Bauleistungsversicherung wird üblicherweise über die gesamte Laufzeit der Bauzeit abgeschlossen.

Erst nach Abnahme des Objekts durch den Bauherrn kann der Bauunternehmer die Vergütung verlangen. Wenn der Rohbau durch ein oben beschriebenes, unvorhersehbares Ereignis beschädigt wird, ist der Bauunternehmer verpflichtet, neu zu bauen. Der Bauunternehmer bekommt sein vereinbartes Entgelt erst bei Abnahme durch den Bauherrn. Durch die Bauleistungsversicherung kann ein Bauunternehmer die erneute Leistung verrechnen. Diese Versicherung ist für den Bauherrn von großer Wichtigkeit, da bei einem unabwendbaren Ereignis und wenn der Bauunternehmer einen Leistungsanspruch vom Bauherrn hat, die Bauleistungsversicherung die Kosten erstattet. Schließt ein Bauunternehmer diese Versicherung ab, kann er zudem das Bauherrenrisiko mitversichern lassen. Wenn der Bauherr der Versicherungsnehmer ist, ist das Bauherrenrisiko obligatorisch mitversichert. In diesem Fall wird meist vereinbart, dass die Kosten für die Bauwesenversicherung von beiden anteilig getragen werden.

Die Bauleistungsversicherung wird von Versicherungsunternehmen in zwei Hauptformen gegliedert. Über das Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber“ werden sämtliche Bauleistungen für einen Gebäudeumbau oder Gebäudeneubau versichert. Im Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen“ werden neben den Bauleistungen selber auch die Nebenleistungen, gerade für Bauunternehmer, versichert. Beide Bedingungswerke unterscheiden sich nicht sehr stark. Bei den Entschädigungsregelungen und Versicherungsausschlüssen sind beide weitgehend identisch. Die wesentlichen Unterschiede befinden sich dahingehend, was versichert ist.