Krankenversicherung für Selbstständige




Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern und die Beiträge allein bestreiten. Einzige Ausnahme ist die Künstlersozialversicherung, wo jedoch nur Angehörige fest definierter künstlerischer Berufsgruppen aufgenommen werden. Hier müssen die Versicherten, wie Arbeitnehmer auch, die Hälfte des gesetzlich festgelegten Betrages zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Die andere Hälfte der Beiträge übernimmt die Künstlersozialkasse. Finanziert wird diese von Firmen, Instituten und Einrichtungen, welche mit der Arbeit von Künstlern Geld verdienen. Sie müssen verpflichtend eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen, womit sich diese finanziert.

Alle anderen Selbstständigen und Freiberufler können wählen, ob sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden oder aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Wer sich privat krankenversichern möchte, kann aus zahlreichen verschiedenen Angeboten frei wählen. Die Tarife richten sich jedoch im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter der Versicherten bei Versicherungsbeginn und den Vorerkrankungen. Der Versicherte kann selbst Einfluss auf den Tarif nehmen, indem er auf Leistungen verzichtet oder selbst Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten leistet. So kann man homöopathische Leistungen ebenso ausschließen wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Auch für die Finanzierung des Zahnersatzes gibt es viele Optionen. Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind vor allem bei jungen Menschen die niedrigeren Beiträge. Man muss auf Arzttermine nicht warten und wird auch im Wartezimmer bevorzugt behandelt. Es gibt keine Praxisgebühr und die Zuzahlung zu Medikamenten kann man ebenfalls ausschließen.

Jeder Selbstständige oder Freiberufler kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Hier muss er allerdings den vollen gesetzlich festgelegten Beitrag allein tragen. Es gibt Staffelungen für Geringverdiener und nebenberuflich Selbstständige. In der Regel zahlt man jedoch den Beitrag auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer.

Weitere Informationen zur Absicherung mittels eine Krankenversicherung findet man unter Krankenversicherung-Vergleich.de – Der Ratgeber für die private und gesetzliche Krankenversicherung.