Schutzbrief


Um sich mit einem Auto auf unseren Straßen fortbewegen zu dürfen, müssen Sie das Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung ausstatten. Das ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Aber mit der Haftpflichtversicherung werden nur jene Schäden abgesichert, die Sie mit dem Fahrzeug bei anderen verursachen. Es gibt aber noch genügend andere Situationen, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, die mit einer Haftpflichtversicherung und auch nicht mit einer Kaskoversicherung abgedeckt werden. Gemeint sind Pannen und andere Momente, die Ihnen ein Weiterfahren mit dem Auto unmöglich machen. Für solche Fälle gibt es den Schutzbrief.

Einen Schutzbrief für Ihr Auto können Sie in der Regel auf zweierlei Wegen erhalten. Der eine Weg besteht darin, eine Versicherung abzuschließen. Der zweite Weg führt über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, wie etwa ADAC oder AvD. Ob Sie nun den Schutzbrief bei der Kfz-Versicherung abschließen oder aber bei einem Automobilclub, ist vom Prinzip her egal, denn die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern fast immer gleich. Dennoch gibt es einen kleinen aber entscheidenden Unterschied zwischen den Angeboten von Versicherungen und Automobilclubs. Wenn Sie Ihren Schutzbrief als Zusatz zur Haftpflichtversicherung buchen, dann gilt dieser in der Regel auch nur für das versicherte Fahrzeug. Beim Automobilclub jedoch ist der Schutzbrief meist an die Person gebunden, die als Mitglied geführt wird.

Das hat zur Konsequenz, dass Sie als Mitglied in einem Automobilclub auch mit dem Mietwagen an seinem Urlaubsort die Leistungen des Schutzbriefes in Anspruch nehmen können. Bei der Versicherung funktioniert dies nur, wenn Sie die Urlaubsreise mit dem eigenen Pkw angetreten haben. Was Sie bei den Leistungen ebenfalls berücksichtigen müssen, ist der Umstand, dass eine Pannenhilfe nur dann gewährt wird, wenn die Panne außerhalb eines gewissen Radius – meist 50 km – vom Wohnort vorkommt. Speziell bei Urlaubsreisen ist es wichtig, dass Sie bei einer länger andauernden Pannenbeseitigung, auch einen Hotelaufenthalt für diese Zeit ersetzt bekommen.