Darlehen



Umgangssprachlich werden Darlehen oftmals mit einem Kredit gleichgestellt, was in der Tat jedoch nicht ganz korrekt ist. Kredite sind Geldleihen, die mit monatlichen Raten inklusive einer bestimmten Zinssumme zurückzuzahlen sind.

Beim Darlehen verhält es sich so, dass eine Geldleihe oder Sachleihe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss. Man unterscheidet hier explizit zwischen dem Gelddarlehen und dem Sachdarlehen. Ein Darlehen stellt im rechtlichen Sinne einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei welchem der Darlehensgeber sich verpflichtet, die vertragliche Sache (Geld oder Gegenstand) für den entsprechend vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen und sich der Darlehensnehmer im Gegenzug verpflichtet, die Sache oder die Geldsumme zu einem bestimmten Termin zurückzugeben bzw. zurückzuzahlen.

Des Weiteren unterscheidet man zwischen einem entgeltlichen und unentgeltlichen Darlehen. Als Beispiel für ein unentgeltliches Darlehen kann das von der KfW-Bank angebotene Meister-BAföG genannt werden. Hierbei erhält der Antragsteller seine Ausbildungs- und Prüfungsgebühren in Form eines Darlehens, welches nach einer bestimmten Zeit unentgeltlich, sprich ohne Zinsen, zurückgezahlt werden muss. Ein Darlehen kann die Grundlage eines Kredites sein, wie ebenfalls das Beispiel mit der KfW-Bank zeigt. Die Rückzahlung eines Meister-BAföGs kann unter Umständen in Raten erfolgen, sodass aus dem Darlehensvertrag letztendlich ein Kreditvertrag wird. Beim entgeltlichen Darlehen fallen Zinsen an, ebenso wie bei einem Kredit. Die Zinsen sind immer nach Ablauf eines Jahres zu begleichen, während die Darlehenssumme bzw. der Darlehensgegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird. Liegt die Laufzeit des Darlehens unter einem Jahr, so sind die Zinsen bei Darlehensrückleistung fällig. Es gibt unterschiedliche Darlehensarten, so zum Beispiel das endfällige Darlehen (hierbei wird das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit in einem Betrag fällig), das Tilgungsdarlehen (hier werden monatliche Tilgungsraten vereinbart) oder auch das Annuitätendarlehen (hier wird eine jährliche feste Rate vereinbart – mit immer gleichbleibenden Zinsen und Ratenhöhen).

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