Bonität
Bonität (von lateinisch bonitas, „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Eigenschaft einer natürlichen Person oder von Unternehmen oder Staaten, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit). Bei Emittenten von Wertpapieren wird unter
Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission nebst Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.
Die Bonität beinhaltet mithin regelmäßig zwei Kriterien, von denen die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit im Vordergrund der Analyse steht. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen bei natürlichen Personen als Kreditnehmer und vom Management bei Unternehmenskrediten von Interesse. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten aufgrund der vergangenen und prognostizierbaren wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, den Kredit zurückzuzahlen (Kapitaldienstfähigkeit). Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung hinzugezogen. Gläubiger, insbesondere Kreditinstitute, müssen ihre Kreditrisiken professionell einschätzen und einstufen können. Deshalb wurden Verfahren auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt, die sich systematisch mit der Ermittlung und der nachfolgenden Einstufung der individuellen Bonität eines Schuldners befassen. Ohne selbst Gläubiger zu sein, ermitteln auch Ratingagenturen permanent die Bonität von Schuldnern, um den Gläubigern ihr Ergebnis entgeltlich zur Verfügung zu stellen.